Fachbereich Arbeitsrecht
Fachbereich Erbrecht
Fachbereich Familienrecht
Fachbereich Mietrecht
Fachbereich Verkehrsrecht
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wurde seit jeher bewusst
vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren.
Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und
Schwächen zu erkennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Das von uns bearbeitete Arbeitsrecht umfasst:
- Abmahnungen
- Arbeitsvertragsrecht
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Freistellung
- Gleichbehandlung
- Kündigungsschutz
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsansprüche
- Vergütungsfragen
- Zeugnisse
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Fritz Mandel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Sekretariat: Verena Persch
Telefon: 06851/9395021
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Rechtsgebiet Erbrecht
In den kommenden 10 Jahren werden in Deutschland ca. 2 Billionen Euro vererbt.
Nur schätzungsweise 43 % der Erblasser haben eine letztwillige Verfügung, in den
anderen Fällen tritt gesetzliche Erbfolge ein. Sollte die gesetzliche Erbfolge nicht
Ihrer Interessenlage entsprechen besteht Handlungsbedarf.
Das von uns bearbeitete Erbrecht umfasst:
- Gesetzliche Erbfolge
- Pflichtteilrecht
- Testamentsgestaltung und Erbverträge
- Lebzeitige Verfügungen des Erblassers
- Ausschluss der Erbfolge
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Steuerliche Auswirkungen des Erbfalls
- Vermögensübertragung
- Erbrecht und Banken
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Fritz Mandel
Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
Sekretariat: Verena Persch
Telefon: 06851/9395021
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Rechtsgebiet Familienrecht
In Deutschland werden ca. 1/3 aller Ehen geschieden, die Tendenz ist steigend.
Die Rechtslage ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze, Leitlinien
und einer unüberschaubaren Anzahl von Urteilen sehr kompliziert. Familienrecht
unterliegt einem ständigen Wandel und der Fachanwalt für Familienrecht ist daher
gefordert, durch permanente Fortbildung immer im Einklang mit der aktuellen
Rechtslage zu handeln und zu beraten.
Das von uns bearbeitete Familienrecht umfasst:
- Ehescheidung
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung und eheliches Güterrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich
- Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
- das Recht des nicht ehelichen Kindes und seiner Eltern
- Verwandtenunterhalt
- Lebenspartnerschaften
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Walter Lehnen
Fachanwalt Familienrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
Sekretariat: Dorothe Blaß
Telefon: 06851/939500
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Mietrecht - Recht rund um die Immobilie.
Das Mandat im Mietrecht ist vielfältiger Natur und beschränkt sich nicht nur
auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Gerade für den Vermieter beginnt das Mietrecht schon bei der Begründung des
Mietverhältnisses und letztlich der Auswahl des richtigen Mieters. Wenngleich
die Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses, also Kündigung und Räumung,
einen Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet für sich in Anspruch nimmt, so spielt
die Gestaltung von Mietverträgen einschließlich der Regelungen zum Mietgebrauch
gerade im gewerblichen Bereich eine ähnlich bedeutende Rolle.
Dabei wird das Mietrecht immer komplizierter und unterliegt einem ständigen Wandel.
Vertragsklauseln, die über Jahrzehnte wie selbstverständlich praktiziert wurden,
sind in jüngerer Zeit von der Rechtsprechung für unzulässig erklärt worden. Dies
gilt auch im Wohnungseigentumsrecht, zusätzliche Rechtsunsicherheit besteht hier
durch die erfolgte Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.07.2007.
Ob Sie Mieter oder Vermieter sind, eine Immobilie besitzen oder als Verwalter
einer Wohnungseigentumsanlage Verantwortung tragen: fundierte juristische Beratung
ist erforderlich, damit Sie Ihre Rechte kennen bzw. den wirtschaftlichen Erfolg
Ihres Immobilienbesitzes sichern. Das Immobilienrecht einschließlich Miet-, Pacht-
und Wohnungseigentumsrecht gehört seit jeher zu den Schwerpunkten unserer
anwaltlichen Tätigkeit.
Unser Tätigkeitsspektrum im Immobilienrecht
- Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Wohnungsmietverträge und gewerbliche Mietverträge
- Gewährleistungsrecht beim Kauf und Verkauf einer Immobilie etwa bei Schäden am ge-/verkauften Haus
- Beendigung/Kündigung von Mietverhältnissen aller Art und Räumungsklagen
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Wohnungseigentumsrecht (Beratung von Wohnungseigentümern,
Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern)
- Rechtsfragen um die Mietkaution
- Recht der Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhungen
- Geltendmachung von rückständiger Miete
- Fragen zu Nebenkosten
- Zwangsvollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralph Buschauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltverein
Sekretariat: Melanie Baus
Telefon: 06851-93950-40
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Verkehrsrecht - Recht rund um´s Auto.
Mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht befinden Sie sich in einer vorteilhaften
Position. Zum Beispiel direkt nach dem Unfall: Verweisen Sie am Unfallort auf
Ihren Verkehrsanwalt, statt sich in Widersprüche zu verstricken. Wir beurteilen
Haftungsfragen und schätzen Ihre Schadensersatzansprüche realistisch ein. Außerdem
setzen wir Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durch. Denn oft unterlassen es
Geschädigte aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen. Setzen
Sie gerade auch nach einem unverschuldeten Unfall der Versicherung einen
kompetenten Verhandlungspartner entgegen, der Sie zudem i.d.R. kostenlos vertritt;
denn die Anwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind als
Schadensposition wie etwa auch die Kosten eines Sachverständigen i.d.R. von der
gegnerischen Versicherung zu tragen.
Außerdem erhalten Sie von uns Hilfe im Führerscheinrecht sowie in allen
bußgeld- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Durch die Beratung eines
Verkehrsanwaltes vermeiden Sie auch Probleme mit der Autowerkstatt oder beim
Autokauf.
Unser Tätigkeitsspektrum im Verkehrsrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen im In- und Ausland
- Beauftragung von Sachverständigen zur Schadensfeststellung
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
- Nebenklagevertretung für Verletzte
- Beratung und Vertretung rund um den Führerschein
- Rechte beim Autokauf
- Geltendmachung von Schmerzensgeld und Haushaltsführungskosten bei
Personenschäden
- Vermeidung und Abbau von Punkten im Verkehrszentralregister
- Selbstständige Beweisverfahren zur Sicherung von Beweisen
- und vieles mehr
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralph Buschauer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Sekretariat: Melanie Baus
Telefon: 06851-93950-40
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Hier können Sie einen Unfallschaden unverbindlich melden. |
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Hier können Sie bei Führerscheinproblemen klicken. |
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