Geschwindigkeitsmessung mit einem Jenoptik-Gerät verfassungswidrig.

https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/frames/index.html

Nach einer aktuellen Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes sind Geschwindigkeitsmessungen mit einem Messgerät, das die nachträgliche Überprüfung der Messwerte nicht zulässt, verfassungwidrig und damit unwirksam. Betroffen von der Entscheidung war der Blitzer vom Typ Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik. Aber auch andere Geräte sind betroffen. Mehrere Geräte speichern die Daten nicht so, wie es das Gericht verlangt. Die Messung könnte unwirksam sein und ein Bußgeldbescheid damit rechtswidrig. Lassen Sie Ihre Messung nach einem Anhörbogen oder einem Bußgeldbescheid prüfen.

Rechtsanwalt Ralph Buschauer-Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kategorie: Allgemein | von: Ralph Buschauer