Vertragsrecht/Schadensersatzrecht

Frau Rechtsanwältin Katharina Trenz betreut Sie auch gerne in Fällen des allgemeinen Zivilrechts, hierzu gehört sowohl das Vertragsrecht, als auch das allgemeine Schadensrecht.

Das Vertragsrecht umfasst das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen. Auch wenn in Deutschland grundsätzlich die Vertragsfreiheit gilt, so gibt das Vertragsrecht doch einen rechtlichen Rahmen vor. Es legt fest, wie Verträge erstellt, interpretiert und durchgesetzt werden und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Zu denken ist hier beispielsweise an Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge oder baurechtliche Verträge. Durch die geltende Vertragsfreiheit können viele Verträge inhaltlich und formal frei gestaltet werden. Im Einzelfall sind jedoch bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Wird hiergegen verstoßen, kann dies unter Umständen zur Nichtigkeit des Vertrags führen.

Im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages kann es auch zu Pflichtverletzungen kommen. So kann Ware nicht geliefert werden oder beschädigt sein, Dienstleistungen können nicht richtig ausgeführt oder Rechnungen nicht beglichen werden.

In all diesen Fällen kann es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig sein, sich frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen. Frau Rechtsanwältin Katharina Trenz steht Ihnen hier gerne beratend zur Seite und hilft Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fragen Sie mich unverbindlich: