Allgemeines Zivilrecht, Vertrags- und Schadensrecht

Neben den Gebieten des Arbeits- und Erbrechts bearbeitet Rechtsanwalt Lehnen auch alle Fälle des allgemeinen Zivilrechts sowie des Vertrags- und Schadensrechts. Hierzu zählen alle Streitigkeiten aus dem Alltag (u.a. Probleme mit Kaufvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Nachbarrechtsstreitigkeiten) über bereicherungsrechtliche Ansprüche bis hin zu deliktrechtlichen Sachverhalten. Die wichtigste Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Daneben existieren jedoch weitere zahlreiche Gesetzestexte, die ein Laie verständlicherweise nicht mehr überschauen kann. Aus diesem Grund sollte für eine umfangreiche und effektive Verfolgung und Durchsetzung der eigenen rechtlichen Interessen stets ein Rechtsanwalt herbeigezogen werden.

Wir beraten Sie bei all Ihren Fragen gerne und vertreten Ihre Interessen im Streitfall vor Gericht.

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